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ALLGEMEINES ZIVILRECHT
Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Personen; dabei kann es sich sowohl um natürliche, als auch um sog. juristische Personen (wie z.B. Verein, GmbH, AG) handeln. Es wird auch als Privatrecht bezeichnet und ist in Deutschland vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zusammengefasst.
Wir sind - neben den Spezialgebieten wie Arbeits- oder Bankrecht - in allen Bereichen des allgemeinen Zivilrechts tätig, wie beispielsweise
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Sachenrecht |
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Familienrecht |
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Erbrecht |
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Wirtschaftsprivatrecht |
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Handelsrecht |
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Vertragsrecht |
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Maklervertragsrecht |
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Grundstücksrecht |
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Schadenersatz/ Schmerzensgeld |
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Neben der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, auf Schadenersatz oder wegen Rücktritts vom Vertrag gehören auch die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Schadenersatz und Schmerzensgeld aus deliktischem Verhalten zu unseren Schwerpunkten. Hierzu gehört jede Form von Haftpflicht für einen Sach- und Personenschaden, die durch schuldhaftes Verhalten verursacht wird. Bei Sachschäden geht es neben dem Ersatz von Reparaturkosten oder des Wiederbeschaffungswertes bei einem Totalschadens um die Geltendmachung unfallbedingter Aufwendungen oder Nutzungsausfall. Ein Personenschaden und die Ersatzpflicht hierfür umfassen die Kosten für Heilung und Pflege der Körperverletzung, die Kosten für die Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten oder auch den entgangenen Gewinn oder das entgangene Erwerbseinkommen. Außerdem ist die Durchsetzung und Abwehr von Schmerzensgeldansprüchen wesentlicher Bestandteil dieses Gebiets.
Wir bieten hierzu qualifizierte Beratung, Vertragsgestaltung und gerichtliche Tätigkeit zur Lösung nahezu aller zivilrechtlichen Probleme.
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